Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SB|Consulting – DI Stefan Baumann, Grüne Gasse 21d, 8020 Graz. (nachfolgend: SBC, Auftragnehmer oder AN genannt)

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen, Aufträge u.d.g., die SBC mit einem Auftraggeber (nachfolgend: AG genannt) schließen

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, gegensätzliche oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese der AN ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Leistungserbringung des Auftragnehmers

Gegenstand der Leistung sind individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich Marketing und Unternehmensberatung. Ein Gewerk wird in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, nicht geschuldet.

Alle marketingfremden, fachlichen Beratungsbedürfnisse wie Rechts-, Steuer-, Umwelt-, Patent-, Datenschutzberatungen u.d.g. können vom AN nicht geleistet werden.

Basierend auf den spezifischen Erfahrungen behaltet sich der AN vor, über Art und Inhalt der Marketingmaßnahmen des AG zu entscheiden, wobei grundsätzlich alle im Namen des AG veröffentlichten Inhalte zwischen den Parteien abgestimmt sind. Alle Leistungen werden vom AN darüber hinaus grundsätzlich und ausschließlich nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt.

Der AG ist für die Rechtskonformität aller der in seinem Namen veröffentlichten Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich.

Der AN ist in der Wahl des Leistungsortes sowie in der Einteilung seiner Arbeitszeit grundsätzlich frei. Er hat sich jedoch im Allgemeinen mit dem AG abzustimmen.

Der AN ist berechtigt, (Teil-)Leistungen an Subunternehmer und zusätzliche Lieferanten weiterzugeben.

Die vom AN kommunizierten Ergebnisse basieren auf Erfahrungswerten, sind von individuellen Faktoren abhängig und können immer nur in enger Zusammenarbeit mit dem AG erreicht werden. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Zieles ist grundsätzlich nicht gegeben. Konkreten Ergebnisse können demnach, sofern nicht anders vereinbart, nicht garantiert werden. Sind leistungsbezogene Sonderzahlungen an den AN, beim Erreichen eines vereinbarten Zieles oder Rückzahlungen an den AG, bei nicht Erreichen eines vereinbarten Zieles Inhalt des Vertrages, sind diese bei Erreichen / nicht Erreichen zu einem mit dem Erreichen / nicht Erreichen in Verbindung stehenden Zeitpunkt sofort zur Zahlung fällig.

Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel wie Landingpages, Domains (auch Subdomains), Werbe- sowie Anzeigentexte u.d.g., die im Rahmen der Zusammenarbeit dem AG seitens AN zur Verfügung gestellt werden, sind nach Vertragsende wieder an den AN zu übergeben. Spezifisch für den AG produzierte Inhalte, wie Foto- und Videomaterial sowie einzelne Postings auf den Social Media Seite des AG gehen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Betrags und nach schriftlicher Zustimmung  durch den AN an den AG über. Bezahlte Werbeanzeigen und Kampagneninhalte für Mitarbeiter-, Neukundengewinnung u.d.g. sind hiervon ausgenommen und gehen nach Vertragsende wieder an den AN zurück. Demnach steht dem AG kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.

Der AN ist berechtigt, für den AG generierte Interessent/innen und Bewerber/innen zur Qualitätssicherung selbst und im Namen des AG zu kontaktieren.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AG hat die, in seiner Verantwortung liegenden Mitwirkung stets vollständig und fristgerecht zu erbringen.

Der AG hat die Beratungsleistungen des AN durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird dem AN die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen und ihm darüber hinaus von den zur Aufklärung der zu bearbeitenden sachvertragsrelevanten Vorgängen und Umständen genaue Kenntnis geben.

Darüber hinaus wird der AG dem AN alle notwendigen Zugänge und Freigaben für die in Abs.1 beschriebenen Aufgaben in Werbeplattformen bzw. Marketingtools (wie z.B. Facebook Business Manager, Google Ads Manager, Google Analytics u.d.g.), sowie, falls benötigt, Freigaben für die erforderlichen Zugänge sowie Daten bereitstellen. Falls in der Zusammenarbeit erforderlich, wird außerdem Zugriff zu den Media-Servern bzw. Tauschplattformen mit den aktuell genutzten Produktbildern und Werbematerialien gewährt.

Der AG hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass alle für die jeweilige Werbeplattform erforderlichen Informationen vollständig vorliegen (z.B. im Rahmen der Verifizierung) sowie vor allem die hinterlegte/verwendete Zahlungsart (z.B. Kreditkarte) für das Begleichen der Rechnungen der Werbeplattform belastbar ist.

Überlassene Unterlagen werden vom AG in Kopie zur Verfügung gestellt. Originale werden nur kurzzeitig zur Einsicht genutzt und bleiben beim AG.

Der AG garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Darstellungen, Fotos, Angaben und sonstige Informationen frei von Rechten Dritter sind und keine Ansprüche Dritter gegen den Verwender begründen können. Der AG wird den AN bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen von Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts von Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.

Abnahmebedürftige Leistungen

Der AN schuldet dem AG grundsätzlich Dienstleistungen. Sind vereinbarte Leistungen oder Teilleistungen eher einem Gewerk zuzuordnen, können diese ggf. durch den AG abnahmebedürftig sein.

Die durch den AG abzunehmende (Teil-)Leistung des AN gilt auch dann als abgenommen, wenn der AG sich trotz zweifacher Aufforderung durch den AN hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

Weitere Ansprüche des AG auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

Lediglich bei erheblichen Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, hat der AG einen Anspruch auf Rückforderung von (Teil-)Vergütungen. Bei allen anderen Mängel besteht dieser Anspruch nicht.

Zahlungen, Preise & Bedingungen

Der AN erhält vom AG für die im Angebot / Vertrag beschriebenen Leistungen ein vereinbartes Entgelt für die Zeit ab der Unterzeichnung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.

Alle Preise, die seitens AN angegeben und mitgeteilt werden, sei es mündlich/fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).

Der AN hat Anspruch auf Ersatz seiner sonstigen erforderlichen Aufwendungen, die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit nach der Leistungserbringung / nach dem Vertrag entstehen, soweit die Erstattung gesondert vereinbart worden ist.

Alle eventuell zusätzlich auf Stundenbasis anfallenden Arbeiten werden nach Absprache, einer vorherigen Schätzung, einem entsprechenden Angebot und nur mit schriftlicher Auftragserteilung des AG ausgeführt.

Vergütung sowie etwaige Werbe- und Reisekosten sind jeweils nach Ablauf des Leistungszeitraums und Erhalt einer ordnungsgemäßen prüffähigen Rechnung zur Zahlung an den AN sofort fällig.

Ein etwaig vereinbartes / erforderliches Werbebudget wird seitens des AG direkt über die Werbeplattformen (z.B. Meta/Facebook, Google u.d.g.) abgerechnet und ist nicht, sofern nicht anders vereinbart, im Angebotsumfang des AN berücksichtigt.

Der AG erhält vom AN für alle nicht pauschal  bzw. auf Stundenbasis erledigten Arbeiten eine monatliche Gesamtrechnung mit Aufschlüsselung des Fachgebietes, dem zugehörigen Stundensatz, der benötigten  Arbeitszeit inklusive entsprechender Leistungsbeschreibung.

Bei Einzelleistungen ist die erste Teilzahlung i.d.H.v. 50% des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss sofort fällig. Die zweite Teilzahlung i.d.H.v. 50% des Auftragsvolumens ist nach Veröffentlichung der ersten Leistungserbringung (z.B. Erste Kampagne zur Neukunden- oder Mitarbeitergewinnung). Bei Leistungen auf Monatsbasis sind einmalige Setup-Gebühren bei Vertragsabschluss im vollen Umfang sofort fällig.  Bei den in weiterer Folge anfallenden monatlichen Leistungen erfolgt die Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Leistungserbringung.

Die in Rechnung gestellte Vergütung wird mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig, entweder durch Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Bei Überweisung wird dem AG nachgelassen, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch Überweisung auf ein vom AN benanntes Bankkonto zu überweisen. Der AG gerät mit seiner Leistung in Verzug, wenn er nicht innerhalb vorgenannter Frist die Zahlung bewirkt, wobei der rechtzeitige Zahlungseingang beim AN ausschlaggebend ist. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht.

Ein dem AN erteiltes SEPA-Lastschriftmandat bzw. eine SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

Ist eine Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, ist der AG zu diesem Zweck verpflichtet und erklärt sein Einverständnis, unmittelbar nach Vertragsabschluss ein schriftliches und vom AG unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln. Eine entsprechende Vorlage ist seitens AN unter www.stefan-baumann.cc/sepa  verfügbar. Die Übermittlung des durch den AG vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat direkt online, per E-Mail an backoffice@stefan-baumann.cc oder per Post an SB|Consulting – DI Stefan Baumann, Grüne Gasse 21d, 8020 Graz / Österreich erfolgen.

SEPA Lastschrift-Mandat:


Mandatsreferenz: ……………………………..
Vergabe durch Creditor (Zahlungsempfänger,)

Creditor ID (CID): ………………..

Zahlungsempfänger (Creditor):
Name: ………………………………………………………………………………………………….. Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land): ……………………………………………………………

Ich ermächtige/Wir ermächtigen (Name Zahlungsempfänger) Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, die von (Name Zahlungsempfänger) auf mein/unser Konto gezogenen SEPA–Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsart:
         O Wiederkehrende Lastschrift (Recurrent)
         O Einmal-Lastschrift (One Off)

Zahlungspflichtiger (Debitor):
Name: ………………………………………………………………………………………………….. Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land): ……………………………………………………………
IBAN: …………………..………………. BIC: …………………………………

Ort, Datum: ………………………………………..….
Unterschrift: …………………………..…………….

Der AN stellt dem AG eine ordnungsgemäße, mit Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.

Im Falle, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des AG eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der AG verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an den AN zu überweisen.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn alle Vertragsparteien die Aufrechnung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

Vertrag, Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt nach Beauftragung automatisch in Kraft. Der Vertragsabschluss kann schriftlich oder mündlich bzw. fernmündlich erfolgen.

Mündlich / fernmündlich kommen Verträge zwischen dem AG und dem AN durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der AG willigt ein, dass der AN das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls vom AN gewünscht. Der AG hat keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom AN zu erhalten.

Die Leistungserbringung durch den AN beginnt, nachdem der vereinbarte Rechnungsbetrag beim AN eingegangen ist und alle für die Dienstleistung erforderlichen und vereinbarten Informationen seitens AG an den AN ordnungsgemäß und vollständig vorliegen sowie die notwendige Mitwirkungspflicht des AG komplett erbracht sind.

Ist der AG mit fälligen Zahlungen in Verzug, so behält sich der AN das Recht vor, die Leistungen zu pausieren, bis der offene Betrag vollständig entrichtet ist.

Ist der AG mit zwei oder mehr Zahlungen im Verzug, hält sich der AN das Recht vor, den laufenden Vertrag außerordentlich zu kündigen und alle damit verbundenen Leistungen einzustellen. Der AN wird die gesamte ausstehende Vergütung, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermine fällig wird, als Schadenersatz geltend machen. Separat ausgewiesene und nicht geleistete Aufwendungen werden in Abzug gebracht.

Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 3, 6 oder 12 Monate. Für die ersten 3 Monate gilt eine verkürzte Sonderkündigungsfrist von 14 Tagen. Nach den ersten 3 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um 1 Monat mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Etwaige freie Kündigungsrechte des AG werden ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung bedarf der Textform, ist also schriftlich oder elektronisch per E-Mail zu erklären.

Wenn der AG Aufträge und Arbeiten inkl. damit verbundene umfangreiche Planungen u. dgl. ändert oder abbricht, wird er dem AN alle angefallenen Kosten ersetzen und den AN von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

Soweit der AN Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß dem Auftrag und diesem Vertrag eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der AG bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende zu erfüllen.

Rechteeinräumung

„Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des AN im Rahmen eines Vertrags geschaffenen Werke und Dienstleistungen, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Kampagnen, Werbetexte, grafische Darstellungen, Fotos, Videos, Posts, Storys u.dgl.

Es ist untersagt, sämtliche Arbeitsergebnisse an Dritte weiterzugeben, sofern dem nicht schriftlich durch den AN zugestimmt wurde. Verstößt der AG gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und vom AN festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

Der AN kann dem AG an den Arbeitsergebnissen im Rahmen eines gültigen Vertrags vom Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung einräumen, sofern eine schriftliche Zustimmung des AN an den AG erfolgt ist.  Falls ein Vertrag erlischt, erlischt damit das Recht, die Arbeitsergebnisse weiterhin durch den AN zu nutzen. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden (z.B. für Fotos, Videos, Posts und Storys), kann der AN dem AG dieses im Zeitpunkt von dessen Entstehung, über einen gültigen Vertrag hinaus einräumen und hat schriftlich zu erfolgen.

Der AN darf die Arbeitsergebnisse ausschließlich innerhalb eines Vertrags bzw. eines Folgevertrages nutzen. Außerhalb dieses Vertrags ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur nach voriger Zustimmung des AG gestattet. Falls ein Vertrag erlischt, erlischt damit das Recht, die Arbeitsergebnisse weiterhin durch den AN zu nutzen.

Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind jene Informationen, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbring und der erzielten Ergebnisse stehen. Der AG ist demnach einverstanden, dass der AN den Namen, das Logo sowie veröffentlichtes oder eigens produziertes Bild- und Videomaterial zeitlich und örtlich uneingeschränkt für Marketing-Zwecke des AN verwendet werden darf, um über die erzielten Ergebnisse, die Leistungserbringung und die Zusammenarbeit zu informieren und dazu zu werben.

Haftung

Der AN haftet unbeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie - im Umfang einer vom AN übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des AN der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

Der AG ist verpflichtet dem AN ausschließlich Bild-, Video-, Ton- und Textmaterial zur Verfügung zu stellen, dass frei von Rechten dritter ist. Der AG stellt den AN soweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet der AN nicht.

Eine weitergehende Haftung des AN besteht nicht.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des AN.

Werbeplattformen wie Facebook und Google sind jederzeit berechtigt, basierend auf ihren Richtlinien, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu deaktivieren sowie Konten zu sperren. Für ein solches Vorgehen ist der AN nicht verantwortlich und ist demnach von etwaigen Ansprüchen vollständig frei.

Der AG ist verpflichtet, alle erforderlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit Cookies einzuhalten. Der AG stellt den AN soweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Datenschutzbestimmungen vollständig frei.

Geheimhaltung und Referenzwerbung

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Kundendaten, Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.

Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck (Abs.1) zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrags fort.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger, die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

Von der Geheimhaltung ausgenommen sind jene Informationen, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbring und der erzielten Ergebnisse stehen. Der AG ist demnach einverstanden, dass der AN den Namen, das Logo sowie veröffentlichtes oder eigens produziertes Bild- und Videomaterial zeitlich und örtlich uneingeschränkt für Marketing-Zwecke des AN verwendet werden darf, um über die erzielten Ergebnisse, die Leistungserbringung und die Zusammenarbeit zu informieren und dazu zu werben.

Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der AN wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten iSd Art. 28 DSGVO nur im Rahmen der Weisung des AG erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. Art. 28 DSGVO auf die Einhaltung des Datenschutzes, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.

Kategorien von Daten und Personen

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Verrechnungsdaten, Bestelldaten, Entgeltdaten, usw.

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden, Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte, usw.

Pflichten des ANs

Der AN verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des AG zu verarbeiten. Erhält der AN einen behördlichen Auftrag, Daten des AG herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den AG unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des AN eines schriftlichen Auftrages.

Der AN erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim AN aufrecht.

Der AN erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.

Der AN ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der AG die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem AG alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den AN gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den AG der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der AN den Antrag unverzüglich an den AG weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

Der AN unterstützt den AG bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

Der AN wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO zu errichten hat.

Dem AG wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der AN verpflichtet sich, dem AG jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

Der AN ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem AG zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten . Wenn der AN die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des AG in dem Format, in dem er die Daten vom AG erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des AG verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

Datenverarbeitungstätigkeiten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt, und zwar in [Vereinigte Staaten von Amerika]. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus

einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO.

einer Ausnahme für den bestimmten Fall nach Art 49 Abs 1 DSGVO.

verbindlichen internen Datenschutzvorschriften nach Art 47 iVm Art 46 Abs 2 lit b DSGVO.

Standarddatenschutzklauseln nach Art 46 Abs 2 lit c und d DSGVO.

genehmigten Verhaltensregeln nach Art 46 Abs 2 lit e iVm Art 40 DSGVO.

einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus nach Art 46 Abs 2 lit f iVm Art 42 DSGVO.

von der Datenschutzbehörde bewilligte Vertragsklauseln nach Art 46 Abs 3 lit a DSGVO.

einer Ausnahme für den Einzelfall nach Art 49 Abs 1 Unterabsatz 2 DSGVO.

Der AN kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen.

Der AN schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem AN aufgrund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der AN gegenüber dem AG für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung erforderlich ist, wird der AG den AN vor Beginn der Leistungserbringung darüber informieren. Wird vom AG keine entsprechende Vereinbarung zur Verfügung gestellt, wird automatische jene Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung herangezogen, abrufbar unter www.stefan-baumann.cc/avv

Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform inkl. einer schriftlichen Bestätigung des AN. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen dem AN und dem AG, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Es wird keine Rechts-, Steuerberatung o.d.G. durchgeführt. Sollte für die ordnungsgemäße Erbringung der Beratungsleistungen die Zuziehung eines Rechtsanwalts, eines Steuerberaters, eins Arbeitsrecht-, Datenschutzexperten oder sonstigen angesprochenen Fachbereichen  bzw. spezialisierte Personen notwendig sein oder hält es der AN sonst für dringend empfehlenswert, so kann der AN nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch den AG einen diesen Berufsgruppen zugehörigen Dritten beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten hat der AG zu tragen.

Ferner kann der AN für die Bewältigung der Leistung qualifizierte Dritte hinzuziehen.

Es ist das österreichische Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Graz.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

AGB-Stand: 22.07.2022